Kulanzfrist bei den Corona-Hilfsprogrammen

Die IB.SH hat freundlicherweise die beigefügte “Übersicht Corona-Hilfsprogramme” im Rahmen eines Handouts veröffentlicht.

Hieraus ist ersichtlich, dass die Einreichungsfrist für die Schlussrechnungen vom 30.06.2023 über eine Kulanzfrist bis zum 31.08.2023 verlängert wurde. Ebenso kann die Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum 31.12.2023 bis zum 31.08.2023 beantragt werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Handout der IB.SH.

Schreiben der IB.SH vom 20. Juni 2023.